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Nach dem Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand 1918 die Republik Österreich (die kurzfristig als Deutschösterreich bezeichnet wurde). Es gab viel Skepsis, inwieweit dieser „Rest-“ oder „Rumpfstaat“ – beraubt der ungarischen Agrar- und der böhmischen Industriegebiete – alleine lebensfähig sei. Ein online casinos mit apple pay Zusammenschluss mit dem Deutschland der Weimarer Republik wurde aber durch den Vertrag von Saint-Germain unmöglich (Anschlussverbot). Mit dessen Ratifizierung im Jahr 1919 wurde auch der Name „Deutschösterreich“ untersagt und in „Republik Österreich“ geändert. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik führten nur diese beiden Staaten noch das Wort „Deutsch“ beziehungsweise „Deutschland“ in ihrem Staatsnamen. Art. 116 des Grundgesetzes umfasst mit dem Begriff „Deutscher“ mehr Menschen als jene mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich auch die sogenannten Statusdeutschen, deren Zahl allerdings inzwischen als sehr gering angenommen wird.
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- Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk.
- Die teilweise bereits vor 800 Jahren (Zimbern, Siebenbürger Sachsen, Zipser Sachsen, Baltendeutsche) oder deutlich später (Donauschwaben, Bukowinadeutsche, Wolgadeutsche, Schwarzmeerdeutsche) nach Ostmittel- und Osteuropa sowie dem Balkan ausgewanderten Deutschen hatten sich ihre kulturelle Identität teils bewahrt, sich aber zum großen Teil auch mit der jeweiligen einheimischen Bevölkerung vermischt.
- Carl Szokoll – oder mussten wegen ihrer oppositionellen Haltung – wie etwa Franz Jägerstätter, der bereits 1938 die Eingliederung Österreichs in das Nachbarland abgelehnt hatte – mit ihrem Leben büßen.
- Nur noch in Polen, Ungarn, Russland (Russlanddeutsche), Kasachstan, Kirgisistan, in schnell abnehmender Zahl in Rumänien und in geringer Zahl auch in der Tschechischen Republik sowie den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens (Jugoslawiendeutsche) gibt es (nach eigenem Selbstverständnis) noch Minderheiten, die zum Teil von mittelalterlichen oder neuzeitlichen deutschen Auswanderern abstammen.
- Art. 116 des Grundgesetzes umfasst mit dem Begriff „Deutscher“ mehr Menschen als jene mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich auch die sogenannten Statusdeutschen, deren Zahl allerdings inzwischen als sehr gering angenommen wird.
Wie die deutsche Einheit vor 35 Jahren das Land verändert hat – gesellschaftlich, wirtschaftlich, politisch. Jahrhundert siedelten sich viele Deutsche in New York und Pennsylvania an, darunter insbesondere in Germantown sowie die Gegend um Lancaster (Pennsylvania). Unter den Städten waren Cincinnati, St. Louis, Chicago und Milwaukee die bevorzugten Orte, aber auch viele ländliche Gegenden von Ohio über Illinois bis nach North Dakota wurden von den eher landwirtschaftlich interessierten Auswanderern bevorzugt.
Der politische Begriff in Deutschland
Die darauffolgenden Ereignisse, der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Diktatur, führten dann zu einem verstärkten Wunsch nach der Rückkehr zu einem österreichischen Nationalstaat. Viele Österreicher betätigten sich als Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Regime – z. Carl Szokoll – oder mussten wegen ihrer oppositionellen Haltung – wie etwa Franz Jägerstätter, der bereits 1938 die Eingliederung Österreichs in das Nachbarland abgelehnt hatte – mit ihrem Leben büßen. Die teilweise bereits vor 800 Jahren (Zimbern, Siebenbürger Sachsen, Zipser Sachsen, Baltendeutsche) oder deutlich später (Donauschwaben, Bukowinadeutsche, Wolgadeutsche, Schwarzmeerdeutsche) nach Ostmittel- und Osteuropa sowie dem Balkan ausgewanderten Deutschen hatten sich ihre kulturelle Identität teils bewahrt, sich aber zum großen Teil auch mit der jeweiligen einheimischen Bevölkerung vermischt.
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Für die Definition der Deutschen als Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten. Eine „völkische“ Konzeption der Deutschen sieht dabei in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es gibt enge Wechselbeziehungen, aber auch Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere einerseits zwischen dem Ethnienkonzept, das die Deutschen als Nachfahren des die deutsche Sprache sprechenden Bevölkerungsteils des Ostfrankenreiches betrachtet, aber später nationalistisch umgedeutet wurde, sowie andererseits den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berücksichtigt. Einzige Ausnahme sind die Statusdeutschen, also den Staatsangehörigen gleichgestellte Personen als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
Assimilationshypothese und Abstammungshypothese
Schließlich marschierte die deutsche Wehrmacht in Österreich ein. März 1938 wurde von zahlreichen Menschen begrüßt, andere wiederum mussten fliehen oder wurden verhaftet. Führende Vertreter der österreichischen Sozialdemokratie wie auch der Vaterländischen Front, darunter auch Schuschnigg, wurden in Konzentrationslager verbracht. Die ursprünglich von Schuschnigg initiierte Volksabstimmung fand schließlich unter pseudo-demokratischen Umständen statt – ohne Wahlgeheimnis – und führte zu der von der neuen Autoritäten angestrebten Zustimmung. Der Name Österreich wurde aus den Bezeichnungen der nun zu Reichsgauen umgeformten Bundesländer getilgt (so wurde Ober- und Niederösterreich zu Ober- und Niederdonau).
Deutsche und Nichtdeutsche in Deutschland
Zu dieser Gruppe gehörige Spätaussiedler (§ 4 BVFG), die nach dem 31. Dezember 1992 die Nachfolgestaaten der Sowjetunion verlassen haben, um sich innerhalb eines halben Jahres in Deutschland niederzulassen, besitzen einen gebundenen Anspruch auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft. Soweit sie diesen Anspruch nicht eingelöst haben, gelten sie trotz ihrer deutschen Volkszugehörigkeit rechtlich nicht als Deutsche. Erst 1871 wurde mit der Reichsgründung der erste einheitliche deutsche Nationalstaat begründet. Seine Einwohner wurden entsprechend als „Reichsdeutsche“ bezeichnet. Andere Deutsche hatten ihre Siedlungsgebiete meistens in Vielvölkerstaaten und nannten sich beispielsweise Banater Schwaben oder Sudetendeutsche usw.
Ist Deutschland zusammengewachsen?
Wenn nach der deutschen Wiedervereinigung von „Deutschen“ die Rede ist, sind in der Regel Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gemeint. Die Bundesrepublik Deutschland fördert deutsche Minderheiten in den Ländern, mit denen sie in den 1990er Jahren die o. Allerdings werden ausschließlich Mittlerorganisationen begünstigt. Eine direkte Förderung von Individuen, die der deutschen Minderheit angehören, findet nicht statt.
Diese Rechtsstellung wird heute nur noch Spätaussiedlern in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme im Bundesgebiet und der Bescheinigung ihres Status als Spätaussiedler gewährt. Die Frage, wie die Deutschen ethnisch und als Nation zu definieren wären, hat im Laufe der Geschichte eine Fülle verschiedener, teils widersprüchlicher Antworten gefunden.4 Die Vorstellung einer ethnisch-kulturellen Einheit der Deutschen ist ab etwa Beginn des 19. Jahrhunderts, seit den Freiheitskriegen gegen die napoleonische Herrschaft, die wichtigste Grundlage deutscher Nationskonzepte. Unter anderem die einschlägige Rechtsliteratur und Vertriebenenverbände nutzen die Bezeichnung Volksdeutsche weiterhin.